Zugangsvoraussetzungen
Für den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege werden Bewerber*innen zugelassen, die eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen aufweisen:
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Allgemeine Universitätsreife ((Berufs-)Reifeprüfung)
Maturazeugnis einer allgemein- oder berufsbildenden höheren Schule oder Berufsreifeprüfung
Die allgemeine Universitätsreife beinhaltet neben inländischen Reifeprüfungszeugnissen auch gleichwertige ausländische Zeugnisse, wobei ein Zeugnis dann gleichwertig ist, wenn es eine völkerrechtliche Vereinbarung gibt oder es nostrifiziert wurde. Trifft beides nicht zu, hat die Studiengangsleitung im Einzelfall zu entscheiden und gegebenenfalls Ergänzungsprüfungen vorzuschreiben.
Die Berufsreifeprüfung setzt sich aus vier Prüfungen auf Maturaniveau zusammen: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und Fachbereich.
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Einschlägige Studienberechtigungsprüfung
Studienberechtigungsprüfungen für folgende Studien werden als geeignet anerkannt:
- Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien
- Naturwissenschaftliche Studien
- Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien
- Medizinische und Veterinärmedizinische Studien
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Einschlägige berufliche Qualifikation einschließlich Zusatzprüfungen
- Diplom der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege
- Diplom der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege
- Diplom für Kinder- und Jugendlichenpflege
- Ausbildung zur Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz
- Ausbildung zur Alten- und/oder Pflegehilfe, Sozialfachbetreuungsberufe, Pflegehilfe- und Behindertenbetreuung, HeilmasseurIn
- Fachschule für Sozialberufe und wirtschaftliche Berufe
- Medizinisch-technische Assistenzberufe (MAB)
- Diplom im medizinisch-technischen Fachdienst (MTF)
- Lehrberufsgruppen (AugenoptikerIn, BandagistIn, DrogistIn, MasseurIn und OrthopädietechnikerIn)
Folgende Zusatzprüfungen auf Maturaniveau sind als Voraussetzung positiv zu absolvieren: Deutsch, Englisch, Mathematik
Darüber hinaus können individuelle Berufslaufbahnen vorliegen, die nicht generell erfassbar sind, aber ebenfalls für eine Bewertung als einschlägige berufliche Qualifikation in Frage kommen können. In solchen Einzelfällen hat die Studiengangsleitung eine Entscheidung zu treffen.
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Deutsch auf dem Niveau der allgemeinen Universitätsreife ist eine wesentliche Zugangsvoraussetzung für das Studium. Für Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gilt folgendes:
- Deutsch auf Maturaniveau (Deutsch als Maturafach bzw. Teil der Berufsreifeprüfung oder als Teilprüfung einer Studienberechtigungsprüfung oder als Zusatzprüfung bei einschlägiger beruflicher Qualifikation) oder
- Besuch einer deutschsprachigen Schule oder
- Zertifikat Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- bei fehlendem Zertifikat Niveau C1 werden die Deutschkenntnisse im Rahmen des Bewerbungsverfahrens mittels Test festgestellt
In Bezug auf Englisch gelten für alle Bewerber*innen folgende Voraussetzungen:
- Englisch auf Maturaniveau (positive Englischnote aus der 12. bzw. 13. Schulstufe bzw. im Maturazeugnis bzw. als Teil der Berufsreifeprüfung oder als Teilprüfung einer Studienberechtigungsprüfung oder als Zusatzprüfung bei einschlägiger beruflicher Qualifikation) oder
- Zertifikat Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder
- Besuch einer englischsprachigen Schule oder
- Englisch als Muttersprache
Nachweis – Fristen
Die Zeugnisse zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife ((Berufs-)Reifeprüfung), einer Studienberechtigungsprüfung sowie der Zusatzprüfungen bei einschlägiger beruflicher Qualifikation und etwaige Sprachzertifikate müssen bis spätestens 31.10. des Aufnahmejahres vorliegen. Um zum Testverfahren zugelassen zu werden, muss die Bewerberin/der Bewerber nachweisen, dass sie/er sich bereits im Qualifikationsverfahren befindet und glaubhaft machen, dass ein rechtzeitiger Abschluss möglich ist.